Informationen zur Bundestagswahl 2002 von "Frieden und Gesundheit"

Die Erststimme für Umwelt und Gesundheit
Bürgerinitiativen zum Schutz vor Schäden durch Mobilfunk,
für Demokratie und Bürgerrechte


 

Vorwort
 

Liebe Mobilfunkkritiker
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für Gesundheit und Umwelt,
 
wie Ihnen hinreichend bekannt ist, haben sich wegen der Gefährdung, die von den mittlerweile massenhaft installierten Mobilfunkstationen ausgeht, in zahlreichen Gemeinden sowie auch auf regionaler Ebene Bürgerinitiativen oder Arbeitskreise gebildet. Nur von diesen ist derzeit noch eine vernünftige Aufklärung und ein Gegensteuern beim ungehemmten Ausbau dieser Technologie zu erwarten. Die Parteien und die überwiegende Zahl der Mandatsträger tragen außer den bekannten Erklärungen, dass sie "die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst nehmen", nichts zur Lösung dieses Problems bei. Deshalb stellt sich die Frage, ob wir nicht die uns gegebenen politischen Möglichkeiten besser nutzen sollten. Die Gründung einer eigenen Partei dürfte derzeit nicht der gangbare Weg sein. Hierzu sind unsere Interessen und Meinungen bei den gesamten abzudeckenden politischen Themen wohl zu unterschiedlich. Was uns allerdings eint, sind unsere berechtigten (!) Sorgen und Ängste aufgrund des radikalen Ausbaus dieser menschenfeindlichen Technologie, unser Eintreten für den Schutz unserer Gesundheit, unserer Umwelt und unserer legitimen demokratischen Rechte als Bürger.
 
Da ich vor kurzem auf einen Artikel im Internet gestoßen bin, in welchem darauf hingewiesen wird, dass grundsätzlich jeder Bürger die Möglichkeit hat, als Direktkandidat in seinem Wahlkreis für den Bundestag zu kandidieren (vgl. Zeit-Fragen online unter http://www.zeit-fragen.ch, Archiv, Nr. 25 vom 17.06.2002, Artikel 2 "Gegen den Parteienstaat"), kam mir der Gedanke, dass das ja eigentlich genau das richtige für uns wäre. Denn

Ich möchte deshalb alle aktiven wahlberechtigten und wählbaren Mobilfunkkritiker in Deutschland hiermit auffordern, diesen Versuch zu wagen und entsprechende Vorschläge für einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin einzureichen!

Das muss jetzt aber sehr schnell gehen!!!

Eigentlich ist es ja schon fast zu spät, da bis spätestens 18.07.2002 beim jeweiligen Kreiswahlleiter die Liste mit mindestens 200 Unterschriften für den Wahlkreiskandidaten eingereicht werden muss. Aber man kann ja auch einmal fast Unmögliches versuchen.


 

nach oben


Voraussetzungen für Kreiswahlvorschläge
 

  1. Wahlvorschlagsrecht
     
    1. Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden von
      1. Parteien,
      2. mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises ("andere Kreiswahlvorschläge")

      3.  
    2. Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines/einer Bewerbers/Bewerberin enthalten. Jede/r Bewerber/in kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber/in kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat (Anlage 15 Bundeswahlordnung -BWO-); die Zustimmung ist unwiderruflich.

    3.  
    4. (Kreiswahlvorschläge von Parteien)

    5.  
    6. (Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Bundestag oder Landtag vertreten sind)

    7.  
    8. Andere Kreiswahlvorschläge (vgl. oben Nr. 1.1.2) müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anl. 14 BWO). Dabei haben die drei ersten Unterzeichner/innen ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten (Anl. 13 BWO). Im Übrigen vgl. unten Nr. 4.4.

    9.  
    10. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.

    11.  
  2. Aufstellung von Parteibewerber(n)/innen
     
    1. (Bewerber, Versammlung, Vorstellung des Programms der Bewerber, Parteisatzung)

    2.  
    3. (Niederschrift)

    4.  
  3. Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge
     
    1. Kreiswahlvorschläge sind spätestens bis zum 18. Juli 2002, 18.00 Uhr beim jeweiligen Kreiswahlleiter einzureichen.
       
      Die Kreiswahlvorschläge werden auch während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters entgegengenommen. Genaue Anschrift:
       
      (wäre jeweils zu ermitteln;
      für den Wahlkreis 252 Würzburg (= Stadt und Landkreis Würzburg):
      Leiter: Heinrich Borawski, Tel. 0931/37-2694, Fax 0931/37-3844;
      Stellvertreter: Horst Waibel, Tel. 0931/37-2695, Fax 0931/37-3844;
      Wahlsachbearbeiter: Herr Schwenkert, Tel. 0931/37-2669;
      Anschrift: Stadt Würzburg, Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste, Fachgebiet Wahlen (Zi. 34), Rückermainstr. 2 (Rathaus), 97070 Würzburg)

    2.  
    3. Später eingehende Kreiswahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden, Es genügt nicht, wenn sie vor diesem Zeitpunkt zwar zur Post aufgegeben, dem Kreiswahlleiter aber noch nicht zugestellt sind.

    4.  
  4. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
     
    1. Die Kreiswahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 13 BWO eingereicht werden. Sie müssen den Namen der einreichenden Partei (bei Verwendung einer Kurzbezeichnung auch diese) bzw. – bei anderen Kreiswahlvorschlägen – deren Kennwort enthalten.

    2.  
    3. Die Bewerber/innen müssen mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) genau bezeichnet sein.

    4.  
    5. In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen und Anschrift angegeben werden. Wenn dies fehlt, gilt der/die erste Unterzeichnende des Kreiswahlvorschlags als Vertrauensperson und der/die zweite als stellvertretende Vertrauensperson.
      Es wird empfohlen, mit anzugeben, wie die Vertrauensperson und ihre Stellverteter/innen telefonisch zu erreichen sind.

    6.  
    7. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften ausschließlich auf den vom Kreiswahlleiter kostenlos ausgegebenen amtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO zu erbringen. Bei der Anforderung der Formblätter nach Anlage 14 BWO sind Familienname, Vorname, Anschrift (Hauptwohnung) des/der vorzuschlagenden Bewerbers/Bewerberin anzugeben. Bei Wahlvorschlägen von Parteien sind außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des/der Bewerbers/Bewerberin in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 Bundeswahlgesetz -BWG- zu bestätigen. Diese Angaben werden vom Kreiswahlleiter im Kopf der Formulare vermerkt.
      Neben der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift und dem Tag der Unterzeichnung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des/der Unterzeichners/Unterzeichnerin auf dem Formblatt anzugeben. Die Wahlberechtigung des/der Unterzeichners/in im betreffenden Wahlkreis muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der/die Unterzeichner/in in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, auf dem Formblatt oder gesondert zu erbringen; gesonderte Bescheinigungen sind bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags mit den zugehörigen Unterstützungsunterschriften zu verbinden.
      Jede/r Wahlberechtigte kann nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; unterzeichnet jemand mehrere Kreiswahlvorschläge, so sind alle seine/ihre Unterschriften ungültig. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des/der Bewerbers/Bewerberin durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

    8.  
    9. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, für die im Melderegister auf Grund ihrer Gefährdung ein Sperrvermerk eingetragen ist, können durch eine bis zum Ablauf der Einreichungsfrist abzugebenden schriftlichen Erklärung verlangen, dass in der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge, auf dem Stimmzettel und in der Bekanntmachung der Wahlergebnisse an Stelle ihrer Anschrift eine so genannte "Erreichbarkeitsanschrift" angegeben wird.
      Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen nach Nr. 4.4 ist beim Vorliegen einer Erklärung für die Aufnahme einer Erreichbarkeitsanschrift auch diese in das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) aufzunehmen. Die Wahlvorschlagsträger sollten bei der Anforderung der Formblätter für Unterstützungsunterschriften auf dem Sperrvermerk im Melderegister hinweisen und eine Erreichbarkeitsanschrift angeben.

    10.  
    11. Dem Kreiswahlvorschlag müssen beigefügt werden:
      • die Zustimmungserklärung des/der vorgeschlagenen Bewerbers/Bewerberin nach dem Muster der Anlage 15 BWO;
      • die Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde oder, bei Bewerbern/Bewerberinnen mit Auslandswohnsitz, des Bundesministeriums des Innern, nach dem Muster der Anlage 16 BWO;
      • (bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien: ...)
      • bei Kreiswahlvorschlägen, die von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten mit den Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden über die Wahlberechtigung der Unterzeichner/innen entweder auf dem Formblatt für die Unterstützungsunterschrift selbst oder als gesonderte Bescheinigung nach der Anlage 14 BWO.

      •  
    12. Die vorstehend genannten Vordrucke werden auf Anforderung kostenlos vom Kreiswahlleiter zur Verfügung gestellt.

    13.  
  5. Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen
     
    1. Nach Einreichung können Kreiswahlvorschläge durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden. Ein von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner/innen durch persönliche handschriftliche Erklärung zurückgenommen werden.

    2.  
    3. Für die Änderung von Kreiswahlvorschlägen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist nur bei Tod oder Wählbarkeitsverlust des/der Bewerbers/Bewerberin möglich ist, gilt Nr. 5.1 Satz 1 entsprechend. Mängel können nach Ablauf der Einreichungsfrist nur noch bei an sich gültigen Wahlvorschlägen, nicht jedoch bei Mängeln nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 – 5 BWG behoben werden.

    4.  
    5. Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge, die am 26. Juli 2002 erfolgen wird, ist jede Zurücknahme, Änderung oder Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

    6.  
  6. Sonstiges
     
    1. Es wird empfohlen, mit der Einreichung der Kreiswahlvorschläge nicht bis zum letzten Tag der Einreichungsfrist zu warten, damit bei eventuellen Mängeln der Kreiswahlvorschlag nach Möglichkeit noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend berichtigt bzw. ergänzt werden kann.

    2.  
    3. Anfragen über sonstige Einzelheiten oder wegen Zweifeln bei der Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können direkt an die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (siehe Nr. 3.1) gerichtet werden.


 

nach oben


Zusätzliche Informationen
 

Internet

  1. Bundeswahlgesetz: http://www.rechtliches.de/info_BWG.html
  2. Bundeswahlordnung: http://www.bundeswahlleiter.de/rechtsgr/d/bwo.htm
  3. Anlagen zur Bundewahlordnung: http://www.bundeswahlleiter.de/download/bwoanlage.pdf
    • Kreiswahlvorschlag (Anlage 13 zu § 34 Abs. 1 BWO): dto., Seiten 22, 23
    • Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) (Anlage 14 zu § 34 Abs. 4 BWO): Seiten 24, 25
    • Bescheinigung des Wahlrechts – Muster für den Fall einer gesonderten Erteilung der Wahlrechtsbescheinigung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BWO (noch Anlage 14 zu § 34 Abs. 4 BWO): Seite 25
    • Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages (Anlage 15 zu § 34 Abs. 5 Nr. 1 BWO): Seite 26
    • Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Anlage 16 zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2 BWO): Seite 27
    • Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers (für Parteien) – (Anlage 17 zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 BWO): Seiten 28 bis 30
    • Versicherung an Eides statt (Anlage 18 zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 BWO): Seite 31
  4. Wahl-ABC: http://www.bundeswahlleiter.de//wahlen/download/abc2002.pdf
  5. Einteilung der Wahlkreise im Bundesgebiet: http://www.bundeswahlleiter.de/download/Wahlkreisbeschreibung2002.pdf
  6. Karte der Wahlkreiseinteilung: http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2002/deutsch/wkeint2002/karten/index.html
  7. Anschriften der Landeswahlleiter: http://www.destatis.de/wahlen (i.d.R. an einem Statistischen Landesamt angegliedert)
  8. Verzeichnis der Wahlleiter für Bayern: http://www.bayern.de/LFSTAD/bw/wahlleiter.pdf

Sonstiges


 

nach oben


Weitere Vorgehensweise
 

  1. Diese Information sollte unverzüglich an alle Ihnen bekannten Personen und Initiativen aus den Reihen der Mobilfunkkritiker weitergeleitet werden. Da manche aus Angst vor Viren keine Anlagen öffnen, sollte dieser Text in der E-Mail selbst stehen.

  2.  
  3. Es sollte eine zentrale Stelle als sogenanntes "Wahlbüro Mobilfunk" errichtet werden, wo Informationen, insbesondere zu Kandidaten und Wahlkreis-BIs (vgl. Nr. 3) gesammelt, abgestimmt und weitergegeben werden.
     
    Die Kontaktadresse der Wahlkreis-BI sowie der Name, Alter, Beruf, Anschrift der/des Kandidatin/Kandidaten sollten dem zentralen Wahlbüro Mobilfunk zur Veröffentlichung im Internet mitgeteilt werden. Dies ist notwendig, damit in einem Wahlkreis nicht mehrere Kandidaten gesucht werden (Bündelung der Kräfte). Soweit sich eine Wahlkreis-BI oder ein Kandidat als "Maulwurf" erweist (Kandidat der Gegenseite, also "Pro Mobilfunk") wird um entsprechende Mitteilung an das zentrale Wahlbüro Mobilfunk gebeten.
     
    Ich selbst werde dies aus zeitlichen Gründen nicht bewerkstelligen können. Ich will zumindest versuchen, bis zum 13.07.2002 auf der (noch einzurichtenden) Seite unter http://www.frieden-und-gesundheit.de/buwahl2002.html die mir gemailten Infos weiterzugeben.

  4.  
  5. In möglichst jedem Wahlkreis sollte eine lokale oder regionale Bürgerinitiative (Wahlkreis-BI) die Aktionen in diesem Wahlkreis koordinieren, d.h.
    • sich mit den anderen BIs abstimmen,
    • sich mit diesen auf einen Kandidaten/eine Kandidatin einigen,
    • von dieser Person die Zustimmungserklärung zur Kandidatur (Anlage 15 BWO) und die Bescheinigung über deren Wählbarkeit (Anlage 16) einholen,
    • beim Kreiswahlleiter die erforderliche Anzahl der Formblätter für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) (Anlage 14 BWO) abholen,
    • die Unterschrift von mindestens 200 Bürgern (sicherheitshalber lieber etwas mehr) einsammeln und
    • den Vorschlag, von mindestens 3 Wählern unterschrieben, mit den zugehörden Anlagen (vgl. Anlage 13 BWO) beim Kreiswahlleiter bis spätestens 18.07.2002 einreichen.

  6.  
  7. Zur Vorbereitung des Wahlkampfes sollten sich alle Kandidaten und Kandidatinnen, die Mitarbeiter der jeweils zuständigen Wahlkreis-BIs sowie des zentralen Wahlbüros Mobilfunk nach den Ferien (Anfang September) an einem zentralen Ort in Deutschland (z.B. in Würzburg) treffen. Dann wird das weitere Vorgehen abgestimmt.
     
    Mögliches Wahlkampfmotto: "Die Erststimme für Ihre Gesundheit – die Zweitstimme für Ihre Partei."

 
Wenn der Versuch aufgrund der kurzen Vorlaufzeit für diese Bundestagswahl nicht klappt, sollten wir bis spätestens zur nächsten Wahl antreten.
 
Bis dahin wünsche ich uns allen recht viel Erfolg.


 

nach oben


Stimmen und Kommentare zu dieser Aktion
 

04.07.2002, 00:38 Uhr:
 
Hallo Hr. Gerberich,
es wäre sogar dringend notwendig, dass ein Mitstreiter im Bundestag wäre, ich meine sogar, dass eine Partei gegründet werden sollte.
Aber wie stehen die Chance um über haupt noch etwas in die Wege zuleiten.
 
Ich finde es gut, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, hier den Anstoß zu geben. Wie sieht es mit Hr. Hartenstein aus.
 
Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden.
 
 
Anmerkung:
Ich sehe die Gründung einer Partei derzeit noch kritisch (vgl. oben unter "Vorwort"), wenn es auch mittlerweile Schritte in diese Richtung gibt (siehe nächste Rückmeldung). Dabei kann es allerdings nicht nur um Mobilfunk allein gehen. Schwerpunkte wären für mich, neben Umwelt- und Gesundheitsthemen, hauptsächlich die Bewahrung (teilweise auch Wiederherstellung) der demokratischen Bürgerrechte (Beispiel: EU, UNO, WTO, GATT und GATS) sowie die Überlegungen zu einem Wirtschaftssystem, in welchem nicht, wie im derzeitigen "Turbokapitalismus", die allgemeine Verschuldung des Staates, der Arbeitnehmer und der kleinen Unternehmen systembedingt (!) ist. Ethik, Moral und mehr Gerechtigkeit – insbesondere für die Ärmsten und Schwächsten auf dieser Welt – sollten keine leeren Worthülsen bleiben, sondern aktiv umgesetzt werden. Dass wir dabei auch selbst gewisse Abstriche machen müssten, ist selbstverständlich.
 
Herr Hartenstein wäre in unserer Region eigentlich auch mein Wunschkandidat gewesen, er hat allerdings noch etwa 1 Jahr sein Mandat im Bayerischen Landtag. Nach meiner Kenntnis strebt er aber ein Bundestagsmandat nicht mehr an.


 

08.07.2002, 10:06 Uhr:
 
Lieber Werner,
Deine Gedanken zur derzeitigen Mobilfunkproblematik treffen den Nagel auf den Kopf. Wir Bürger brauchen ein entsprechendes politisches Sprachrohr! Ich halte den aufgezeigten Weg über eine Direktkandidatur zur Bundestagswahl nicht für sinnvoll, da
1. die Zeit fehlt
2. das eine unvorstellbare Arbeit für den Betreffenden ist
3. der Kandidat eine riesige freie Kapazität haben muss und bereits in den Startlöchern stehen muss
4. der Kandidat im Bekanntheits- und Akzeptanzgrad von Null auf Hundert in einem Tag kommen muss
5. es bereit genau die benötigte Struktur gibt: Die neue Partei "Aufbruch" des Münchner Umweltarztes und Mobilfunkkritikes Dr. med. Hans-Chr. Scheiner.
 
Der AUFBRUCH hat Kandidaten für die Bundestagswahl nomoniert, man versucht momentan die benötigten 2000 Unterschriften zur Zulassung zu erhalten. Es sollen aktuell noch einige Hundert fehlen.

 
Wenn alle an dem vorhandenen Strick ziehen, dann reißen wir die starke Mobilfunklobby, auch in der etablierten Politik, um.
 
Näheres wäre zu erfahren in der Parteizentrale:
Aufbruch
Dr. med. Scheiner
Tel.: 0 89/ 82 94 03 00
Fax: 0 89/ 82 94 03 01
eMail: info@partei-aufbruch.de
Internet: www.partei-aufbruch.de

 
Mir scheint dieses der momentan einzig sinnvolle Weg zu sein!


 

08.07.2002, 13:53 Uhr:
 
Sehr geehrter Herr Gerberich,
ich bin auf Ihrer e-mail-Liste, seit Jahren erfolgreich engagiert gegen Mobilfunk in Ortschaften, mit der Problematik bestens vertraut, habe die Initiative MuT (=Mensch und Technik) gegründet und auch Initiativen von Menschen auf Ihrem e-mail-Verteiler in Sachen Mobilfunk unterstützt.
Ich bin Direktkandidatin für den Bundestag für den Wahlkreis Schweinfurt/Kitzingen für die FDP, als Gemeinderätin im Landkreis Schweinfurt seit Jahren in Umweltthemen aktiv, bin Mitglied im Landesvorstand der FDP Bayern unter Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (MdB) und Mitglied im Landesfachausschuß Umwelt.
 
Ich begrüße Ihren Vorstoß, bis zum festgesetzten Termin die Möglichkeit einer Direktkandidatur jedes einzelnen Bürgers in deren Bewußtsein zu rücken. Allerdings enttäuscht mich der Untertitel "gegen den Parteienstaat".
Es ist auch ein Weg außerhalb von Parteien für eine Sache zu kämpfen, eine Angelegenheit aber zur politischen Entscheidung und zur Gesetzgebung zu bringen, bedarf der zähen Arbeit in den Parteien. Dort beginnt die harte Arbeit für einen Bewußtseinsprozess, hier gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten, durch Fachkompetenz und Engagement.
 
Das ist mir gelungen.
Ich kandidieren für den Bundestag, auch um wichtige Umweltthemen, darunter die Mobilfunkthematik, bundesweit im Sinne der Bürgerinteressen zu transportieren.
Schauen Sie in meine Internetseiten unter www.fdp-schweinfurt.de und www.fdp-dittelbrunn.de, die momentan gerade komplettiert werden.
 
 
Anmerkung:
Ich freue mich über den grundsätzlichen Zuspruch einer Mitstreiterin, die auch in einer politischen Partei sehr aktiv ist. Der Hinweis in meinem Vorwort auf den Artikel in "Zeit-Fragen" mit dem plakativen Titel "Gegen den Parteienstaat" wirkt hier wohl etwas provozierend. Das war durchaus beabsichtigt. Selbstverständlich schere ich nicht alles über einen Kamm und bezeichne "die" Parteien und "die" Politiker grundsätzlich als machtgierig und unfähig. Dennoch trifft es zu, dass Parteipolitik oft auch in erster Linie Machtpolitik ist, man muss nur einmal die politischen Diskussionen vor Wahlkämpfen und die dort verwendeten "Argumente" (= Beschimpfungen der Anderen) verfolgen. Auch das Beispiel der Grünen, welche ja unter anderem als "Friedenspartei" angetreten sind und dann trotzdem aus Koalitionsraison für die Landesverteidigung auf fremden Territorien stimmten, ist nicht gerade ein Ruhmesblatt für das Parteiwesen.
 
Beides, das Eintreten für seine Interessen innerhalb oder außerhalb von Parteien, hat jeweils bestimmte Vor- und Nachteile. Ich hatte mich ja auch schon hierüber geäußert (vgl. "Anmerkungen zur Regional-BI" vom 19.07.2001).:
 
"Ich halte es persönlich deshalb für außerordentlich wichtig – besonders im Hinblick auf die im Jahre 2002 anstehenden Wahlen – selbst eine politische Plattform zu haben, d.h. den Weg über eine Partei zu gehen. Ich bin einerseits zwar sehr skeptisch gegenüber dem Parteienstaat, denn die Parteien, welche nach dem grundgesetzlichen Auftrag bei der politischen Willensbildung nur "mitwirken" sollten, haben sich mittlerweile den Staat zur Beute gemacht. Auch haben sich manche Parteien um des Machterhalts willen von ihren einstmals hehren Zielen verabschiedet. Und es gibt für keine Organisation, ob loses oder festes Bündnis, ob Initiative, Verein oder Partei, eine Gewähr, dass diese sich nicht von ihrem ursprünglich gesetzten Ziel entfernt. Menschen machen eben Fehler und der Egoismus schlummert in jedem von uns.
Dennoch kommen wir nicht umhin, diesen Weg ernsthaft in Erwägung zu ziehen, da die Zeit drängt und wir mit Appellen nicht weiter kommen. Innerhalb kurzer Zeit ist der flächendeckende Ausbau abgeschlossen. Der Mobilfunk wird als Ursache der dann entstehenden Schädigungen zunächst ausgeschlossen und es dauert dann Jahre bis sich die bittere Erkenntnis durchsetzt, dass wir eben doch recht hatten. Für die meisten ist es dann leider zu spät.
Es gibt dabei zwei Möglichkeiten der Parteiarbeit: Entweder wir treten in Scharen in eine bestehende Partei ein (ich weiß nur nicht in welche) und nehmen dort Einfluss oder wir gründen selbst eine Partei. Ohne jetzt schon ein Programm ausarbeiten zu wollen, möchte ich einige Schwerpunkte nennen, aufgrund derer wir uns ja zusammengefunden haben: Gesundheit (Schutz vor schädigenden Stoffen und krankmachender Technik; gesunde Ernährung, Ökologie und Landwirtschaft – also alle "grünen" Themen); Demokratie und Selbstbestimmung (Mitspracherecht der betroffenen Bürger bei grundsätzlichen Fragen und bei bestehenden Gefahren oder gesundheitlicher Schädigung; Einführung basisdemokratischer Elemente im Bund und ggf. Erweiterung dieser Möglichkeiten in den Ländern und Kommunen). Weitere Themen könnten sein: Wirtschaftspolitik (kein ungezügeltes Wachstum durch "Turbokapitalismus" und Globalisierung zu Lasten von Umwelt, Gesundheit und sozialen Standards – vgl. hierzu "MAI-Abkommen", WTO, GATT und "GATS"), Frieden, gerechte Ordnung (auch andere Formen der "Entwicklungshilfe") und Freiheit in Verantwortung.
Damit die Partei auch bei wechselnder Führung in Zukunft an den Grundwerten (Basisprogramm) festhält, könnte man im Parteistatut eine sog. "Ewigkeitsklausel" einbauen (analog Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes). Das kann zum Beispiel bedeuten, dass die Partei sich eher auflösen muss als einen bestimmten grundlegenden Zweck über Bord zu werfen.
Man sollte die Mobilfunk-Initiativen aber nicht dadurch auseinander dividieren, dass man nun alles in eine Partei bringen wollte. Denn viele teilen die Skepsis an der Parteipolitik und möchten lieber außerhalb einer Partei wirken. Deshalb sollte die Partei eine mögliche Option neben dem Regionalverbund, einer landesweit oder gar bundesweit tätigen Initiative sein."

 
Dennoch muss auch ein Weg neben den Parteien gangbar sein. Diese Möglichkeit sehen sowohl das Grundgesetz auch als die Wahlgesetze vor. Da die Parteien über die Zweitstimme weiterhin an der politischen Willensbildung ausreichend mitwirken können, wird wohl niemand ernsthaft behaupten können, die Parteien würden damit überflüssig. Wir haben jetzt lange genug zugeschaut und ihnen das gesamte demokratische Feld beinahe allein überlassen.


 

09.07.2002, 15:13 Uhr:
 
Hallo Werner, ich halte nichts davon, einen Wahlkreiskandidaten mit dem Thema 'gegen den Mobilfunk' aufzustellen. Wir brauchen keine Abgeordneten, die bei einem Thema dagegen sind und sonst keine Vorschläge/Programm haben. Es wäre in meinen Augen wichtiger, die rot-grüne Koalition und hier insbesondere die Grünen zu unterstützen, die die Umweltthemen am Kochen halten und ja schon einiges Gutes erreicht haben, wie Kernausstieg, Ökosteuer usw. Dies ist besser, als der Koalition durch solche Aktivitäten gegebenenfalls noch Stimmen zu entziehen und damit Schwarz-Gelb zu unterstützen, die dann eventuell sogar noch das Erreichte wieder umkehren.
 
 
Anmerkung:
Das besondere an der Aktion "Die Erststimme für Ihre Gesundheit – die Zweitstimme für Ihre Partei" wäre ja gerade, dass ein für uns – derzeit – äußerst wichtiger Punkt gezielt herausgegriffen würde und nicht das gesamte Spektrum der aktuellen Politik abgedeckt werden muss. Dabei müssten sich dann die Parteien zwangsläufig ebenfalls verstärkt hiermit befassen. Die bundesweit und selbständig arbeitenden Initiativen wären bei Schaffung der unter "Weitere Vorgehensweise" genannten Infrastruktur durchaus in der Lage einige Wahlkreiskandidaten/innen ins Rennen zu schicken.
 
Ich muss ist nochmals ganz deutlich sagen: Die Möglichkeiten, die uns unsere demokratische Verassung lässt werden nicht ausreichend genutzt. Ich will nicht die Parteien abschaffen, aber ihren Einfluss auf fast alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche etwas eindämmen. Wir brauchen sehr wohl Abgeordnete, die bei einem Thema konsequent "dagegen sind" (man kann auch positiv formulieren: sich für unsere Gesundheit und Bürgerrechte einsetzen). Auch unter diesen wird es wohl – wie auch innerhalb unserer Parteienlandschaft – unterschiedliche Ansichten über den richtigen Weg zum Zeil geben. So funktioniert Demokratie eben. Auch glaube ich nicht, dass man ein "Parteiprogramm" braucht, um politisch aktiv zu sein. Jeder von uns, der nicht blind durch die Gegend stapft und sich Gedanken über unsere Welt macht, hat sein eigenes "Programm", d.h. er/sie hat seine/ihre Überzeugungen, Einsichten und Ideen, die er/sie dann in die Diskussion mit anderen einbringt. Insoweit ist jeder, der sich an der öffentlichen Diskussion beteiligt, bereits Poltitiker, den letztlich ist jedes öffentliche Reden und Handeln und besonders eigenständiges Denken politisch. Hierzu ein Zitat der sehr couragierten französischen Schrifstellerin Viviane Forrester in ihrem Buch "Der Terror der Ökonomie" (vgl. auch unter Arbeitskreis "Pro Gesundheit", Greußenheim: "Denken kann gewiss nicht gelehrt werden, es ist die verbreitetste, spontanste und natürlichste Sache der Welt - aber auch die Tätigkeit, von der man sich am leichtesten ablenken lässt. Denken kann verlernt werden. ... Denken kann jedem ermöglichen, im Guten wie im Schlechten zu einem Bewohner mit vollem Recht zu werden, einer der - ganz unabhängig von seinem Status - frei ist. Dass so etwas kaum unterstützt wird, kann nicht überraschen. Denn nichts mobilisiert so wie das Denken. Denken ist alles andere als trübsinniges Verharren, es ist vielmehr die Quintessenz des Tätigseins. Es gibt keine subversivere, keine gefürchtetere Tätigkeit. Es gibt auch nichts, was stärker verleumdet würde, und das ist weder zufällig noch harmlos: Denken ist politisch. Und zwar nicht nur das politische Denken. Bei weitem nicht! Die bloße Tatsache zu denken, ist politisch. ... Denken ist eine Fähigkeit, die mehr und mehr zu unserer letzten Rettung wird."
In diesem Sinne sollte auch das parteiunabhängige Denken wieder mehr gefördert werden.
 
Bei allem Respekt vor dem, was die rot-gründe Koalition im Bereich Umweltschutz auf den Weg gebracht hat (z.B. Erneuerbare Energien-Gesetz, Ökosteuer), es gibt für mich auch noch wichtigere Themen als die Umwelt, was es mir nicht leicht macht, diese Koalition zu wählen (im übrigen auch nicht die derzeitige Opposition). Die Diskussion hierüber führe ich allerdings nicht an dieser Stelle.


 

nach oben


Kontaktadressen - Wahlkreis-BIs und Kandidaten/Kandidatinnen
 

Bisher hatte ich lediglich eine (vorsichtige) Anfrage einer Mitstreiterin, die sich das allerdings nochmals durch den Kopf gehen lassen will.


 

nach oben


Zurück zu Frieden und Gesundheit

Frieden und Gesundheit im Juli 2002 (Webmaster)

Seitenanfang